Logopädische Praxis – Claudia Haeck & Team     Telefon: 02271 496112     Fax: 02271 8367999     E-Mail
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Kostenübernahme für logopädische / sprachtherapeutische Behandlungen

Unsere Behandlungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.

Von erwachsenen Patienten (ab 18 Jahren) verlangen die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten. Hinzu kommt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung (gesetzliche Zuzahlungspflicht), die von der logopädischen Praxis im Auftrag der Krankenkassen eingezogen werden muss.

Bei schweren / chronischen Erkrankungen oder geringem Einkommen kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.

Die Behandlung Ihres gesetzlich versicherten Kindes ist kostenfrei.

Als privat versicherte/r PatientIn erhalten Sie eine Erstattung der Kosten logopädischer Behandlung je nach Ihrem individuell abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Wir schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab, damit Sie wissen, welche Kosten anfallen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.